Schulschließung vom 16. 03. bis 17. 04. 2020 (Corona-Info 3)

Niederwerth, 14.03.2020

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

zur Kenntnisnahme sende ich Ihnen im Folgenden das Schreiben der ADD Trier vom 13.03.20 über die kommende Schulschließung zu (s. Anlage).

Ab Montag greifen nun die Maßnahmen, die ich Ihnen im letzten Brief vom 13.03.20 (s. unter Aktuelles) „Verfahrensweise bei Schulschließung“  dargestellt hatte.  Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, werden Kindern, die zu Hause bleiben, Lern- und Unterrichtsmaterialien angeboten.

Wir bitten darum, sich vorrangig selbstständig um die Betreuung Ihres Kindes zu bemühen.
Für Eltern, die nicht in der Lage sind, eine Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, wird eine Notfallbetreuung von uns angeboten. Nehmen Sie in dem Falle bitte schon am Wochenende Kontakt mit mir auf!

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung (0261 – 66206).

Mit freundlichen Grüßen
Nikola Vater-Uhlich

___________________________________________________________________

Anlage:
Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Postfach 13 20
54203 Trier
www.add.rlp.de
13. März 2020

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen aufgrund einer Allgemeinverfügung
des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) aus
Gründen des Infektionsschutzes bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien
am 17. April 2020 für den regulären Betrieb geschlossen. Dies bedeutet, dass weder
Unterricht noch sonstige schulische Veranstaltungen stattfinden.

Davon nicht betroffen ist das einjährige Praktikum der Schülerinnen und Schüler der
Fachoberschulen, das weiterhin in den Praktikumsbetrieben stattfindet.
Von der Schulschließung ausgenommen sind zudem einige Förderschulen, deren
Betrieb für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und
Jugendliche unverzichtbar ist. Diese Schulen und die betroffenen Eltern wurden
unmittelbar informiert.

Für Eltern, die nicht in der Lage sind, eine Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, wird
eine Notfallbetreuung angeboten. Dies gilt zunächst an allen Schulen, die nicht bereits
durch das Gesundheitsamt geschlossen wurden. Wir bitten darum, sich vorrangig selbstständig um die Betreuung Ihres Kindes zu bemühen (z.B. durch Absprachen mehrerer Eltern, die gegenseitig die Kinder betreuen). Dabei sollte jedoch nicht auf Personen zurückgegriffen werden, bei denen es sich aufgrund ihres Alters und ihres Gesundheitszustandes um eine besonders gefährdete Person handelt.

Soweit dies nicht möglich ist, steht Ihnen in Ihrer Schule eine Notbetreuung zur
Verfügung, unter Umständen aber nicht im selben Umfang wie im regulären
Schulbetrieb. Für Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung wird ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot sichergestellt.

Für die Schülerinnen und Schüler, die zu Hause bleiben, werden seitens der Schule
differenzierte Lern- und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt.

Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden in Abstimmung mit dem
Gesundheitsministerium grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schülern
wird damit ermöglicht, ihre Prüfung abzulegen. Die Prüfungen für das mündliche Abitur
werden wie geplant ab dem 16. März durchgeführt. Ist das aus organisatorischen
Gründen nicht möglich, können die Prüfungen verschoben werden. Die Schule wird
Sie umgehend darüber informieren.

Auch während der Zeit der Schulschließung ist Ihre Schule grundsätzlich erreichbar
und steht für etwaige Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Raimund Leibold

Schreiben Sie einen Kommentar

Name *
E-Mail *
Website

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .